
ist das Recht der Alp oder (aus alben kontrahiert) Alm als der hochgelegenen Weidefläche. Diese gehört teils Genossenschaften, teils Grundherren. Das Eigentum an den Grundstücken ist oft durch besondere Rechte und Dienstbarkeiten eingeschränkt.. Lit.: Grass, N., Beiträge zur Rechtsgeschichte der Alpwirtschaft, 1948; Carlen, L., Das Recht der H...
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