
Die Allzuständigkeit bedeutet die ausnahmsweise und einzelfallbezogene örtliche Zuständigkeit von Polizeivollzugsbeamten der Landespolizeien im gesamten Bundesgebiet Deutschlands, unabhängig davon, welchem Dienstherren die Dienstkraft zugehört. Durch einschlägige Regelungen im Polizeirecht der Länder sind regelmäßig Ausnahmen hiervon best...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Allzuständigkeit

Mit Allzuständigkeit oder Universalität des Wirkungskreises wird der Umstand bezeichnet, dass Gemeinden gemäß Art. 28 GG für alle Angelegenheiten der öffentlichen Gemeinschaft auf örtlicher Ebene in eigener Verantwortung zuständig sind.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/allzustaendigkeit.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.