
Accessionsvertrag , völkerrechtlich ein Vertrag, durch welchen eine Macht dem zwischen andern Mächten abgeschlossenen Vertrag beitritt; dann die Vereinbarung, durch welche die Regierung oder ein wesentlicher Teil der Regierungsrechte an einen andere Staat übertragen wird, ohne daß ein völliges Aufgehen oder eine eigentliche Einverleibung statt...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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