[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Von dem überflüssigen Wasser befreyen; nur in einigen Gegenden. Die Wiesen abwässern, Den Feldern eine Abwässerung verschaffen. 2) Gehörig wässern. Den Stockfisch abwässern. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_993