[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Den Lauf des Wassers vermittelst des Schutzbretes hemmen. Einen Bach, einen Teich abschützen. Dann auch figürlich im Berg- und Hüttenbaue, die Bälge, das Kunstgezeug abschützen, ihre Bewegung durch Hemmung des Wassers aufhalten, sie abhängen. 2) Durch Aufziehung des S...
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