[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Ergründen, obgleich seltener. 2) Bey den Tischlern, die Vertiefung, wohin eine Einschiebeleiste kommen soll, mit dem Grundhobel aushobeln, welches auch ausgründen genannt wird. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_351