[Achtung: Schreibweise von 1811](nicht gebräuchlich) verb. reg. act. vermittelst Ertheilung eines Gutes, besonders eines Heurathsgutes von den Ansprüchen an etwas ausschließen; ein Wort, welches vornehmlich in den Rheinischen Provinzen in Erbfolgssachen üblich ist. Von dem Unterschiede unter abfinden und abgüten... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_358