[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Abfolgung, plur. inusit: die Aushändigung oder Zurücksendung dessen, was man von einem andern in seiner Gewalt hat. Man hat um die Abfolgung des Gefangenen angehalten. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_290