
Maßnahme, die eine Investition außerhalb des eigenen Währungsraums von der Entwicklung des Wechselkurses unabhängig macht. Anleger oder Emittenten schließen hierzu Devisentermingeschäfte ab. Währungsverluste werden damit ebenso ausgeschlossen wie Währungsgewinne.
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Maßnahme, die eine Investition außerhalb des eigenen Währungsraums von der Entwicklung des Wechselkurses unabhängig macht. Anleger oder Emittenten schließen hierzu Devisentermingeschäfte ab. Währungsverluste werden damit ebenso ausgeschlossen wie Währungsgewinne
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Ziel, das der Deutschen Bundesbank bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch §3 BBankG vorgegeben war ( Deutsche Bundesbank , Aufgabe nach §3 BBankG ). Das Ziel der Währungssicherung wird auch als Geldwertstabilität (bzw. Währungsstabilität ) bezeichnet. Die gleiche Bedeutung hat die Verpflichtung des Europäischen Systems der Zentralbank en......
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