Extranei Bedeutung

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extranei Logo #42015heredes (lat. [M.Pl.]) sind im römischen Recht die im Gegensatz zu den (lat. [M.Pl.]) sui heredes (Hauserben) stehenden Außenerben (Agnaten, Gentilen).
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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