
I. Zusam-menh. m. Geldwäschevorkehrung hat ein Institut bei Abschluss eines Vertrag es zur Begründung einer auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehung den Vertragspartner zu identifizieren; Geldwäsche , Identifizierung . Eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung besteht insb. bei der Führung eines Kontos und bei den sonstigen in § 154 AO gen....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/allgemeine-identifizierungspflicht
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