Ablösig Bedeutung

Suchen

ablösig

ablösig Logo #42003I. tilgbar, rückkäuflich, Eigenschaft von Grundlasten, insbesondere von Renten und Rentenbriefen II. einlösbar
Gefunden auf https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
Keine exakte Übereinkunft gefunden.