
Zwischenverfügung, Entscheidung im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, mit der dem Antragsteller aufgegeben wird, behebbare Hindernisse, die der beantragten Entscheidung entgegenstehen, in bestimmter Frist zu beseitigen. Die Zwischenverfügung dient besonders der Erhaltung des Ranges eines Grun...
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Mit Zwischenverfügung wird im Grundbuchrecht eine Entscheidung des Grundbuchamtes bezeichnet, mit der ein Antragsteller auf gegen seine beantragte Eintragung bestehende Hindernisse aufmerksam gemacht und ihm eine Frist zur Behebung eingeräumt wird (§ 18 GBO). Zur Sicherung des Antrags wird mit der Zwischenverfügung von Amts wegen eine Vormerkun...
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https://www.lexexakt.de/glossar/zwischenverfuegunggbo.php
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