
alle Personen, die nicht den bewaffneten Streitkräften angehören. Das geltende Kriegsrecht geht von dem Grundsatz des Schutzes der Zivilbevölkerung aus, d. h., sie darf nicht zum Gegenstand von Kampfhandlungen gemacht werden. Wird allerdings ein legales Kampfziel angegriffen, so gilt eine im Zusammenhang damit erfolgende Tötung von Zi...
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