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Zeugherr Bedeutung
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Zeugherr
[Achtung: Schreibweise von 1811]
Der Zeugherr, des -en, plur. die -en, in einigen Städten, ein Rathsherr, welcher die Aufsicht das Zeughaus der Stadt hat.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_577
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