
Als Wertermittlungsgebühr wird im Recht Deutschlands eine Gebühr bezeichnet, die Kreditinstitute und Bausparkassen für die Besichtigung eines Objektes verlangen. Diese Kosten, die oftmals im Vertrag gesondert aufgeführt sind, werden als „Schätzkosten“, „Wertermittlungsgebühr“ oder „Kosten für die Objektbesichtigung“ bezeichnet. ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Wertermittlungsgebühr

Die einem Auftraggeber entstehenden Kosten einer → Wertermittlung, das anfallende Gutachterhonorar.
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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