[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Viertelsherr, des -en, plur. die -en, in einigen Städten gewisse Personen, welche in jedem Viertel der Stadt erwählet werden, und nebst der Stadtobrigkeit die Aufsicht über die Gemeindegüter haben, an andern Orten aber auch noch zu andern Absichten bestimmt sind. In Cöslin sind diese...
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