
Im Herbst 1944 beschließen die Alliierten den Sonderstatus Berlins. Es wird nicht Teil einer Besatzungszone, sondern wird gemeinsam besetzt und verwaltet. Regierungsbehörde wird die Stadtkommandatur. Die Problematik dieser `Insellage' Berlins zeigte sich später in der Berlinblokade.
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Mit Viermächtestatus wird der Zustand bezeichnen in dem sich die Alliierten bezüglich Gesamtdeutschlands und Berlin auch nach dem Abschluss des Deutschlandsvertrages ihre Reche vorbehielten. Der Viermächtestatus wurde mit Art. 7 des sog. 2+4-Vertrages beseitigt.
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