
Viehkauf, früher in den §§ 481† †™492 BGB enthaltene Sonderregelungen für den Kauf von Pferden, Eseln, Mauleseln, Rindern, Schafen, Schweinen, die eine Haftung des Verkäufers z. B. nur für bestimmte Mängel (Tierkrankheiten) innerhalb verkürzter Fristen vorsahen. Seit 2002 gelten für den Kauf von Tie...
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