[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches nur in denjenigen Gegenden üblich ist, wo es Meiergüter gibt, einem Meier übertragen, auf Meierrecht austhun. Ein Gut, einen Acker vermeiern. So auch die Vermeierung S. Meier 4. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_589