[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. mit dem Hülfswort haben, in der Viehzucht. Ein Schaf verlammet, wenn es verwirft, mißgebieret, entweder ein todtes oder ein unzeitiges Lamm zur Welt gebieret, wie verkalben, von den Kühen, verfohlen, von den Pferden u.s.f. Daher das Verlammen.
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