
Unverzüglichkeit bedeutet im deutschen Recht, dass „ohne schuldhaftes Zögern“ ({§|121|bgb|juris} Abs. 1 BGB) gehandelt wird. Diese Legaldefinition des Begriffs wird im gesamten bürgerlichen und öffentlichen Recht verwendet. Eine Handlung kann auch dann unverzüglich sein, wenn man eine Bedenkzeit in Anspruch nimmt oder zunächst einen Rec...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unverzüglichkeit
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