
Das Unterwegsbedienungsverbot ist eine Vorschrift des deutschen Personenbeförderungsgesetzes, nach der bei Ausflugsfahrten unterwegs keine Reisenden aufgenommen werden dürfen. Das Unterwegsbedienungsverbot stammt aus den Anfangszeiten der Deutschen Reichsbahn. Diese hatte damals ein Beförderungsprivileg. Daher wurde für Busse auf Ausflugsfahrt...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unterwegsbedienungsverbot
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