
Stammgüter , im weitern Sinn diejenigen von den Vorfahren ererbten Immobilien, welche die Bestimmung haben, bei der betreffenden Familie zu bleiben. Im einzelnen wird aber dabei wiederum zwischen Stammgütern im engern Sinn, zwischen Familienfideikommiß- und Erbgütern unterschieden. Erstere (bona stemmatica) sind Familiengüter des höhern und n...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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