
Das Euro-1-System ist als Massenzahlungssystem konzipiert. Die rechtliche Ausgestaltung basiert auf der sogenannten `single obligation structure`, das heißt, jede teilnehmende Bank hat zu jeder Zeit nur eine einzige Zahlungsverpflichtung oder einen einzigen Zahlungsanspruch gegenüber allen anderen Teilnehmern am System.
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Die Single Obligation Structure betrachtet die Zahlungsverpflichtungen in einem Zahlungsverkehrssystem auf `Nettobasis`. Nur der jeweils kalkulierte Saldo aus empfangenen und erteilten Zahlungsaufträgen ist Gegenstand der Verpflichtungen bzw. Berechtigung der einzelnen Teilnehmer. Es findet also keine Umwandlung durch Aufrechnung oder Novation von...
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