[Achtung: Schreibweise von 1811] (nicht gebräuchlich) verb. reg. act. welches von dem Comparativ des im Hochdeutschen veralteten ringe, für geringe, gebildet ist, geringer machen. Den Kauf ringern. 3 Mos. 25, 16. Des Vaters Erbtheil ringern, 4 Mos. 36, 4. Im Hochdeutschen ist es veraltet, indem dafür theils verring...
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