[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Recheney, plur. die -en, in einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden, eine Rechenkammer. So ist z. B. zu Frankfurt am Main ein Recheneyamt, ein aus Raths-Deputirten bestehendes Collegium, welches die Einkünfte der Stadt überhaupt verwaltet und berechnet.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_625
Keine exakte Übereinkunft gefunden.