
Prekarium (lat.), das Rechtsverhältnis, welches dadurch entsteht, daß jemand freiwillig einem andern (dem Prekaristen) den Besitz einer Sache oder die Ausübung irgend einer sonstigen Befugnis auf beliebigen Widerruf überträgt; daher precario, bittweise, auf Widerruf. Die neuere Gesetzgebung behandelt das P. vielfach nur als einen Fall des unen...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.