[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Nothsache, plur. die -n. 1) Eine nöthige und nothwendige Sache. Das ist keine Nothsache, ist so gar nothwendig nicht. 2) Eine Sache, welche durch einen dringenden Nothfall veranlasset wird; aber auch eine rechtmäßige Entschuldigung vor Gericht in manchen Gegenden Nothsache genannt wird...
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