
Notariatsverwalter, bis 1998 Notariatsverweser, Notarassessor oder eine sonstige zum Amt eines Notars befähigte Person, der beziehungsweise die u. a. bestellt wird, wenn das Amt des Notars erloschen ist (z. B. durch Tod), der Amtssitz verlegt ist, der Notar sein Amt nicht persönlich ausübt oder vorl...
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