
Vom Wohnsitzfinanzamt ausgestellte Bescheinigung, dass für den unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen eine Veranlagung zur Einkommensteuer voraussichtlich nicht in Betracht kommt (bei Unterschreitung bestimmter Einkommensgrenzen). So wird er nicht zur Einkommensteuer veranlagt, weshalb ihm der Gesamtbetrag aus dem Besitz an Wertpapier...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42012
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