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Leistungsfähigkeitsprinzip

Leistungsfähigkeitsprinzip Logo #42000 Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist ein Fundamentalprinzip der Besteuerung und als solches Ausfluss des allgemeinen Gleichheitssatzes ({Art.|3|gg|juris} Grundgesetz) im Steuerrecht. Es besagt allgemein, dass jeder nach Maßgabe seiner individuellen ökonomischen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung staatlicher Leistungen beitragen soll. == Grundla...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsfähigkeitsprinzip

Leistungsfähigkeitsprinzip

Leistungsfähigkeitsprinzip Logo #42134Leistungsfähigkeitsprinzip, finanzwissenschaftlicher Grundsatz für die Verteilung der Steuerlast auf die Staatsbürger, nach dem der Einzelne entsprechend seinen Möglichkeiten (Einkommen, Vermögen) besteuert werden soll. Gegensatz: Äquivalenzprinzip.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Leistungsfähigkeitsprinzip

Leistungsfähigkeitsprinzip Logo #42871allgemeiner Grundsatz für die Steuererhebung, nach dem der Bürger in einem solchen Umfang zu öffentlichen Abgaben herangezogen werden soll, dass bei jedem die Bedürfnisbefriedigung im gleichen Grad eingeschränkt wird. Gegensatz: Äquivalenzprinzip.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/leistungsfaehigkeitsprinzip
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