
Die Kriegsschusswaffe ist ein Begriff aus dem deutschen Waffenrecht und bezeichnet die in der Waffenliste des seit 1961 bestehenden Kriegswaffenkontrollgesetzes genannten Rohrwaffen der Nummern 29 bis 32. Aufgeführt ist der Begriff jedoch in der Anlage 1 zum Waffengesetz. Es handelt sich hierbei um: == Weblinks == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsschusswaffe
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