
Dient neben Refinanzierungs- und Grundpfandrechtsregister - eingeführt 2005 durch Änderung des KWG - dem Schutz des Rechtsverkehrs vor Gläubiger gefährdenden Vermögensverschiebungen, lässt aber sachenrechtliche Befugnisse unberührt. Bedeutet Erleichterung der gemeinschaftlichen Kreditvergabe Rechnung, indem die Vergabe von Konsortial- (syn.....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/konsortialregister/konsortialregis
Keine exakte Übereinkunft gefunden.