
Von der Einkommensteuer sind Leistungen befreit, die der Arbeitgeber für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen erbringt. Diese Leistungen muss der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin schon ...
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