Kammertrauer Bedeutung

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Kammertrauer

Kammertrauer Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Kammertrauer, plur. die -n, an fürstlichen Höfen, eine geringere Art der Trauer, welche nur von der Herrschaft und ihren Kammerbedienten angeleget wird; zum Unterschiede von der Hof- und Landestrauer.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_257
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