
Migt Geständnisfiktion bezeichnet man im Zivilprozess die Regel, dass bei einem Versäumnisurteil gegen den Beklagten, gemäß § 331 Abs. 1 S. 1 ZPO das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden anzunehmen ist. Beispiel: Trägt der der Kläger vor er habe mit dem Beklagten einen Kaufvertrag über einen Pkw abgeschlossen so ...
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