
G. bezeichnet das für Bundesgesetze in Art. 76 ff. geregelte Verfahren, in dem Gesetze entstehen (auch: Gesetzgebungsverfahren). Für die Gesetzgebung des Bundes sind Bundestag und Bundesrat zuständig, wobei der Bundestag die Gesetze beschließt, die danach dem Bundesrat zugeleitet werden, der zustimmen kann oder innerhalb von drei Wochen den Ver...
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