
Gegenseitigkeitsgesellschaften , im Versicherungswesen, im Gegensatz insbesondere zur spekulativen Versicherungsunternehmung durch Dritte (Aktiengesellschaften) solche Vereine, welche ihre eignen, von einer bestimmten Gefahr bedrohten Mitglieder gegen die aus letzterer erwachsenden Schäden versichern. Versicherer und Versicherte sind hiernach ein ...
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