
Das Prinzip der Gegenseitigen Anerkennung gewährleistet den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr auch ohne Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten. Ein Mitgliedstaat kann den Verkauf eines in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellten Erzeugnisses nicht verbieten, auch wenn dieses Erzeugnis nach ander...
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/EU/G.shtml
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