[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Gastgericht, des -es, plur. die -e, an einigen Orten, ein zum Besten der Gäste, d. i. Fremden, angeordnetes Gericht, welches sich in nöthigen Fällen auch außerordentlich versammelt, und die von Fremden wider Einheimische vorgebrachten Klagen kurz und sum...
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