
Die Freizügigkeit erlaubt eine berufliche Mobilität der Lohnabhängigen ohne Einbußen beim bislang erworbenen Niveau der Vorsorge. Sie stützt sich auf das am 1. Januar 1995 in Kraft getretene eidgenössische Freizügigkeitsgesetz (FZG).Bei Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung wird eine Austrittsleistung zur Zahlung ...
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