
Aufwendungen für den Erwerb eines Flugscheines gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung. Diese Aufwendungen sind damit steuerlich irrelevant. Ist der Erwerb eines Flugscheins jedoch Bestandteil einer Berufsausbildung, gehören die Kosten zu den Sonderausgaben. Der Sonderau...
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