[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Fleischpfennig, des -es, plur. inus. in einigen Ländern, z. B. im südlichen Sachsen, eine Accise, welche von dem geschlachteten Fleische entrichtet wird, und von demjenigen, was ein Hauswirth zu seinem häuslichen Bedürfnisse schlachtet, anfänglich 1 Pfennig von dem Pfunde betrug, 168...
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