
Als Ehestandshilfe bezeichnete man in der Zeit des Nationalsozialismus eine Steuer, die von allen ledigen Lohn- und Gehaltsempfängern mit einem Arbeitslohn von mehr als 75 Reichsmark sowie von allen ledigen Einkommensteuerveranlagten erhoben wurde. Von Geschiedenen, Witwen und Witwern wurde sie erhoben, soweit keine Kinder vorhanden waren. Die H
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ehestandshilfe
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