[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. 1) Schriftlich, welche Bedeutung doch größten Theils veraltet ist, und nur noch in der Redensart vorkommt, briefliche Urkunden, d. i. schriftliche. 2) In Gestalt eines Briefes, vermittelst eines Briefes, gleichfalls nur selten. Eine briefliche Unterredung Jemanden brieflich fra...
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