[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. mit Waffen verstehen, rüsten. 1 Eigentlich. Soldaten bewaffnen, sie mit dem gehörigen Gewehre Versehen Das Landvolk bewaffnen. Mit bewaffneter, oder gewaffneter Hand, eigentlich ein Gewehr in der Hand haltend, und dann auch figürlich, mit bewaffneten Leuten. Mit bewaffneter...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_2_2196
Keine exakte Übereinkunft gefunden.