
Zur Beschlussfähigkeit einer Versammlung bzw. eines Gremiums ist ein bestimmtes Quorum an Teilnehmern notwendig, zum Beispiel 10 % der eingetragenen Vereinsmitglieder oder 50 % der Abgeordneten. Im Vereinswesen und auch in Parlamenten herrscht in der Regel allerdings der Grundsatz, dass, solange die Beschlussfähigkeit nicht angezweifelt worden i...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Beschlussfähigkeit

Beschlussfähigkeit, die von der Anwesenheit einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern abhängige Fähigkeit eines Kollegialorgans, wirksame Beschlüsse zu fassen. Bei Volksvertretungen ist in der Regel die Anwesenheit der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder erforderlich.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Der Landtag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist.
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https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.1/Jugend/Lexikon/i

Um bei Gremien zu verhindern, dass im Fall der Abwesenheit eines größeren Teils der Mitglieder eine Minderheit Beschlüsse fassen kann, legt man idR fest, daß für die Beschlußfassung eine bestimmte Mindestzahl erforderlich ist. Wird diese Zahl erreicht spricht man von Beschlußfähigkeit des Gremiums.
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https://www.lexexakt.de/glossar/beschlussfaehigkeit.php

Beschlußfähigkeit , die Befugnis eines Kollegiums oder einer sonstigen Körperschaft, vollwirksame Beschlüsse innerhalb ihres Kompetenzkreises zu fassen, hängt geschäftsordnungsmäßig in der Regel davon ab, daß eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern anwesend ist. Die meisten Verfassungsurkunden der deutschen Einzelstaaten verlangen zur B. der...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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