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Belegzwang Bedeutung
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Belegzwang
Unter Belegzwang versteht man das ausdrückliche Recht des Finanzamtes, Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben zu führen und diese einzusehen.
Gefunden auf
https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/belegzwang.php
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