[Achtung: Schreibweise von 1811](nicht gebräuchlich) verb. reg. act. im rechtlichen Style, besonders Niederdeutschlandes. 1) Etwas bekunden, eidlich aussagen. 2) Die Zeugen bekunden, eidlich anhören S. Kunde und Urkunde. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1278